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   RG, 06.05.1913 - II 1123/12   

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https://dejure.org/1913,5
RG, 06.05.1913 - II 1123/12 (https://dejure.org/1913,5)
RG, Entscheidung vom 06.05.1913 - II 1123/12 (https://dejure.org/1913,5)
RG, Entscheidung vom 06. Mai 1913 - II 1123/12 (https://dejure.org/1913,5)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Ist die Bestimmung der Geschäftsordnung für das Preuß. Haus der Abgeordneten verfassungswidrig, nach der ein Abgeordneter wegen Verletzung der Ordnung für den Rest des Tages von der Sitzung ausgeschlossen werden kann? 2. Haben die Gerichte zu prüfen, ob die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 47, 270
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 23.10.1957 - 2 StR 458/56

    Rechtssätze - Rechtfertigungsgründe - Materielle Gesetze - Gewohnheitsrecht -

    Das ist in Rechtsprechung und Schrifttum unbestritten (vgl. RGSt 47, 270, 276, 277; v. Liszt/Schmidt, Lehrbuch, 26. Aufl., S. 187, 189).
  • BGH, 09.11.2022 - 4 StR 272/22

    Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte (Widerstandshandlung: Vorliegen, Begriff

    In subjektiver Hinsicht ist dabei Vorsatz erforderlich, wobei bedingter Vorsatz genügt (vgl. bereits RG, Urteil vom 6. Mai 1913 - II 1123/12, RGSt 47, 270, 279; Bosch, aaO, Rn. 54).
  • LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 27.01.2011 - LVerfG 4/09

    Erfolgloser Antrag im Organstreitverfahren - Ordnungsruf wegen Ignorierung

    Die Wahrung der Ordnung des Hauses und der Würde der Verhandlungen ist Sache der politischen Körperschaft und die Gerichte haben hierüber nicht zu entscheiden, soweit sie sich dadurch eines unzulässigen Eingriffes in die Selbstbestimmungsbefugnisse des Parlamentes schuldig machten (so schon RGSt 47, 270, 275).
  • BGH, 26.02.1953 - 4 StR 774/51

    Rechtsmittel

    Diese Rechtsauffassung entspricht der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs (vgl. bes. RGSt 2, 423; 47, 270, 280; 55, 161, 166; 60, 337, 342, 64, 74, 76; 72, 300; BGH 3 StR 238/51 vom 6. September 1951, 4 StR 52/51 vom 12. Juli 1951).
  • StGH Bremen, 18.01.1971 - St 2/70

    Zum Umfang der einer Entscheidung des Staatsgerichtshofs entzogenen

    In diesem Rahmen sind Ordnungsmaßnahmen des Präsidenten jeder gerichtlichen Nachprüfung entzogen (RGSt 47, 270 - 275 - von Brentano, Die Rechtsstellung des Parlamentspräsidenten (Diss. Gießen 1930), S. 41 und Anm. 102; Schweitzer, Aktuelle Fragen des parlamentarischen Geschäftsordnungsrechts, in NJW 1956, 84 - 87 -).
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